Heeressportverein Vorarlberg

Kommandogebäude Oberst Bilgeri
6900 Bregenz, Reichstraße 20

Beitrittserklärung


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In Anerkennung der Statuten ersuche ich um Aufnahme als Vereinsmitglied beim HSV Vorarlberg.
Gleichzeitig erkläre ich, dass ich von keinem anderen Heeressport- oder zivilen Verein rechtskräftig ausgeschlossen wurde.


 

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Art der angestrebten Mitgliedschaft(*)
Art der angestrebten Mitgliedschaft
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Sektionen
Sektionen
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  • Den jährlichen HSV-Mitgliedsbeitrag (Familienmitglieder mit demselben Wohnsitz zahlen nur die Hälfte) werde ich nach Aufforderung pünktlich einzahlen.
    Allfällige Sektionsbeiträge sind gesondert zu entrichten.
  • Meine Wohnsitzänderung oder einen eventuellen Austritt aus dem HSV werde ich schriftlich bekanntgeben.
  • Datenschutz: Hiermit willige ich ein, dass der HSV meine persönlichen Kontaktdaten (Fotos, Schießergebnisse, Anmeldungen zu diversen Veranstaltungen usw.) zu Zwecken der Vereinsaktivitäten verarbeitet und speichern darf. Ich kann diese Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen.

Datenschutz(*)
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Nach dem Absenden erhälst du eine Email mit der ausgefüllten Beitrittserklärung.
Bitte unterschreiben, einscannen und an info@hsv-vorarlberg.at senden.


 

Statuten des „Heeressportverein Vorarlberg“ (teilweiser Auszug)

§ 2 Zweck des Vereines

Der Zweck des Vereines, der eine gemeinnützige Vereinigung darstellt und dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, liegt in:

  • der Ausübung und Förderung des Körpersportes,
  • der Förderung und Pflege des Spitzen- und Breitensportes im Bundesland,
  • der Hebung der körperlichen Leistungskraft der Mitglieder,
  • der Koordinierung und Förderung der sportlichen Tätigkeit der Vereinssektionen,
  • der Anleitung zur gesunden Freizeitgestaltung, Selbstbeherrschung und Willensformung,
  • der Veranstaltung von Wettkämpfen sowie der Durchführung leistungs- und konditionsfördernder Veranstaltungen,
  • der Werbung und Weiterbildung im Sinne der Vereinsbestrebungen durch Seminare, Kurse, Vorträge, mediale Mittel, Bezug von Fachliteratur usw.,
  • der Vertiefung der Zusammengehörigkeit und der Kameradschaft,
  • der Schaffung und Pflege der Beziehung mit inländischen und ausländischen Sportvereinen,
  • der Beschaffung und Vertiefung von für den Sportbetrieb erforderlichen Mitteln.

§ 4 Arten der Mitgliedschaft

  1. Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder.
  2. Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen. Außerordentliche Mitglieder sind physische und juristische Personen, deren Mitarbeit im Interesse des Vereines liegt, die Vereinstätigkeit unterstützen und vor allem ideell und materiell fördern.
  3. Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Ordentliche Mitglieder können alle physischen Personen werden, die eine schriftliche Beitrittserklärung abgeben und die Zustimmung des zuständigen Sektionsleiters erhalten.
  2. Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Über eine Ablehnung des Beitrittes entscheidet der Vorstand endgültig.
  3. Ein von einem anderen Heeressport- oder zivilen Verein rechtskräftig ausgeschlossenes Mitglied kann nicht Vereinsmitglied werden.
  4. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch Beschluss der Generalversammlung.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft erlischt durch
    1. Tod,
    2. bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften durch Verlust der Rechtspersönlichkeit,
    3. durch freiwilligen Austritt und
    4. durch Ausschluss.
  2. Der freiwillige Austritt aus dem Verein ist dem Vorstand schriftlich, spätestens drei Monate vor Ablauf des Vereinsjahres, das mit dem Kalenderjahr zusammenfällt, anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Postaufgabe maßgeblich.
  3. Der Vorstand kann ein Vereinsmitglied ausschließen, wenn
    1. dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung die Zahlung der Mitgliedsbeiträge nicht nachkommt. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hievon unberührt.
    2. dieses sich wiederholt statutenwidrig verhält und trotz Ermahnungen seine Verpflichtung gegenüber dem Heeressportverein nicht erfüllt.
  4. Die Ehrenmitgliedschaft kann wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens oder anderer Handlungen, die gegen die Interessen des Vereines gerichtet sind, über Antrag des Vorstandes von der Generalversammlung aberkannt werden.
  5. Die außerordentliche Mitgliedschaft kann wegen solcher Handlungen vom Vereinsvorstand aberkannt werden.
  6. Die vom Verein ausgeschlossenen Mitglieder können nicht mehr aufgenommen werden und haben weder auf Rückerstattung von Beiträgen, noch auf sonstiges Vereinsvermögen Anspruch.

§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen.
  2. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht stehen nur den ordentlichen und den Ehrenmitgliedern zu.
  3. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereines Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Mitglieds- und Sektionsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.

§ 18 Vereinsausweis

Jedes Mitglied erhält nach Aufnahme einen Mitgliedsausweis.

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